Skip to main content

[de] FORMBLATT L. BELEHRUNG DES EMPFÄNGERS ÜBER SEIN RECHT, DIE ANNAHME DES SCHRIFTSTÜCKS ZU VERWEIGERN

FORMBLATT L

  

BELEHRUNG DES EMPFÄNGERS ÜBER SEIN RECHT, DIE ANNAHME DES SCHRIFTSTÜCKS ZU VERWEIGERN
(Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (1))

Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40.)

I.   INFORMATION FÜR DEN EMPFÄNGER

Die Zustellung des beigefügten Schriftstücks erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2020/1784. Sie können die Annahme des beigefügten Schriftstücks verweigern, wenn es weder in einer Sprache, die Sie verstehen, noch in einer Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Zustellungsortes abgefasst ist, oder wenn ihm keine Übersetzung in einer dieser Sprachen beigefügt ist. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, müssen Sie das entweder sofort bei der Zustellung gegenüber der das Schriftstück zustellenden Person erklären oder binnen zwei Wochen nach der Zustellung dieses Formblatt ausfüllen oder schriftlich erklären, dass Sie die Annahme des beigefügten Schriftstücks aufgrund der Sprache, in der es abgefasst wurde, verweigern, und das Formblatt oder die Erklärung an die nachstehende Anschrift zurücksenden. Wenn Sie die Annahme des beigefügten Schriftstücks verweigern, später aber das Gericht oder die Behörde, das bzw. die mit dem Verfahren befasst ist, in dessen Rahmen die Zustellung notwendig wurde, entscheidet, dass die Verweigerung nicht gerechtfertigt war, kann es bzw. sie Rechtsfolgen anwenden, die im Recht des Forummitgliedstaats für ungerechtfertigte Annahmeverweigerungen vorgesehen sind, wie etwa die Feststellung, dass die Zustellung gültig ist.

II.   ANSCHRIFT, AN DIE DAS FORMBLATT ZURÜCKZUSENDEN IST (2):

II.   ANSCHRIFT, AN DIE DAS FORMBLATT ZURÜCKZUSENDEN IST: (2):

2. Anschrift:

III.   ERKLÄRUNG DES EMPFÄNGERS: (3):

Ich verweigere die Annahme des Schriftstücks, da es entweder nicht in einer Sprache, die ich verstehe, oder nicht in einer Amtssprache oder einer der Amtssprachen des Zustellungsortes abgefasst ist oder da dem Schriftstück keine Übersetzung in eine dieser Sprachen beigefügt ist.

Ich verstehe die folgende(n) Sprache(n):

Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift und gegebenenfalls den Stempel, nachdem Sie das Formular ausgedruckt haben.

Unterschrift und/oder Stempel oder elektronische Signatur und/oder elektronisches Siegel:

PDF-Version


(1)ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40

(2)Von der zustellenden Behörde auszufüllen. .

(*)Angabe freigestellt.

(3)Vom Empfänger auszufüllen und zu unterzeichnen.

Entwurf speichern Entwurf laden