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[de] FORMBLATT K. BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUSTELLUNG BZW. NICHTZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN

FORMBLATT K

  

BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUSTELLUNG BZW. NICHTZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN
(Artikel 11 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 4 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (1))

Artikel 11 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 4 und Artikel 14 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40.)

Die Schriftstücke werden so rasch wie möglich zugestellt. Konnte die Zustellung nicht binnen eines Monats nach Eingang vorgenommen werden, so teilt die Empfangsstelle das der Übermittlungsstelle mit (nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1784).

Die Schriftstücke werden so rasch wie möglich zugestellt. Konnte die Zustellung nicht binnen eines Monats nach Eingang vorgenommen werden, so teilt die Empfangsstelle das der Übermittlungsstelle mit (nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1784).

Bitte eine der unten genannten Optionen wählen.

1. DURCHFÜHRUNG DER ZUSTELLUNG (Artikel 14)

1.2. Das Schriftstück wurde

1.2.1.1.2.2. Anschrift:

1.2.1.1.2.3. Art der Beziehung zum Empfänger:

1.2.1.2.2.2.2. Anschrift:

1.2.1.2.2.2.3. Art der Beziehung zum Empfänger:

At least one of the options in points 2, 3 or 4 should be checked. Multiple choices are also possible.

2. MITTEILUNG NACH ARTIKEL 11 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) 2020/1784

3. VERWEIGERUNG DER ANNAHME (Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2020/1784)

4. GRUND FÜR DIE NICHTZUSTELLUNG DES SCHRIFTSTÜCKS

4.1.1. Schritte zur Ermittlung der Anschrift wurden unternommen 3):

4.1.1. Schritte zur Ermittlung der Anschrift wurden unternommen (3)

4.5. Das Schriftstück ist dieser Bescheinigung beigefügt

Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift und gegebenenfalls den Stempel, nachdem Sie das Formular ausgedruckt haben.

Unterschrift und/oder Stempel oder elektronische Signatur und/oder elektronisches Siegel:

PDF-Version


(1)ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40

(2)Von der Empfangsstelle nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2020/1784 festgestellte Anschrift.

(3)Nur für die Mitgliedstaaten, die die Unterstützung nach Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2020/1784 leisten.

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