FORMBLATT F
BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE RÜCKSENDUNG DES ANTRAGS UND DES SCHRIFTSTÜCKS (Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (1))
Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40.)
Der Antrag und das Schriftstück sind sofort nach Eingang zurückzuschicken.
1. GRUND FÜR DIE RÜCKSENDUNG:
1.1. Der Antrag fällt offensichtlich nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung:
1.2. Aufgrund der Nichtbeachtung der erforderlichen formellen Voraussetzungen ist die Zustellung nicht möglich:
Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift und gegebenenfalls den Stempel, nachdem Sie das Formular ausgedruckt haben.
Unterschrift und/oder Stempel oder elektronische Signatur und/oder elektronisches Siegel:
PDF-Version
(1)ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40