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Bescheinigung gemäß Artikel 14

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ANHANG II

FORMULAR II

Bescheinigung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

Bescheinigung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

3. Antragsteller

3.1. Bitte geben Sie an, ob der Antragsteller:

4. Behörde, die die Schutzmaßnahme ausgesetzt oder aufgehoben, ihre Vollstreckbarkeit ausgesetzt oder eingeschränkt oder die Aufhebung der Bescheinigung gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 verfügt hat (wenn es sich um eine andere als die Behörde handelt, die diese Bescheinigung ausgestellt hat) [fakultativ]

4.2. Vollständige Anschrift

4.2.4. Mitgliedstaat:

4.6. Kontaktperson (fakultativ)

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