ANHANG II
FORMULAR II
Bescheinigung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
3. Antragsteller
3.1. Bitte geben Sie an, ob der Antragsteller:
4. Behörde, die die Schutzmaßnahme ausgesetzt oder aufgehoben, ihre Vollstreckbarkeit ausgesetzt oder eingeschränkt oder die Aufhebung der Bescheinigung gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 verfügt hat (wenn es sich um eine andere als die Behörde handelt, die diese Bescheinigung ausgestellt hat) [fakultativ]
4.2. Vollständige Anschrift
4.6. Kontaktperson (fakultativ)