FORMBLATT J(1)
ANTWORT AUF EINEN ANTRAG AUF INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUSTELLUNG BZW. NICHTZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN (Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (2))
Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40.)
1. ANGABEN ZUM STAND DER ZUSTELLUNG EINES SCHRIFTSTÜCKS
Bitte vergessen Sie nicht die Unterschrift und gegebenenfalls den Stempel, nachdem Sie das Formular ausgedruckt haben.
Unterschrift und/oder Stempel oder elektronische Signatur und/oder elektronisches Siegel:
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(1) Die Verwendung dieses Formblatts ist freigestellt.
(2)ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40