FORMBLATT C (2)
ANTWORT AUF DEN ANTRAG AUF ERMITTLUNG DER ANSCHRIFT DES EMPFÄNGERS DES SCHRIFTSTÜCKS (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken (2) (3))
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40.)
1. EMPFÄNGER
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(1)Die Verwendung dieses Formblattes ist freigestellt.
(2)ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 40.
(3) Dieses Formblatt gilt nur für die Mitgliedstaaten, die Unterstützung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 leisten.