Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 805/2004
Die Verordnung 805/2004 findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung.
Dadurch werden unter gewissen Bedingungen, die vor allem die Zustellung im Falle eines Versäumnisurteils betreffen, alle bislang erforderlichen Kontrollen und Zwischenmaßnahmen im Mitgliedstaat, in dem die Vollstreckung durchgeführt werden soll, für Entscheidungen aus einem anderen Mitgliedstaat abgeschafft, die über Forderungen ergangen sind, deren Art oder Umfang der Schuldner erwiesenermaßen nicht bestritten hat. Diese Vorgehensweise soll Gläubigern insofern einen spürbaren Vorteil bringen, als sie im Ausland eine zügige, effiziente Vollstreckung betreiben können, ohne die Gerichtsbarkeit des Vollstreckungsmitgliedstaats mit den daraus entstehenden Verzögerungen und Kosten in Anspruch nehmen zu müssen.
Die Verordnung sieht sechs Formblätter vor.
Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde
Zur Übermittlung Ihrer ausgefüllten Formulare konsultieren Sie bitte die Informationen der zuständigen Behörde im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Dieser Abschnitt enthält Informationen über die zulässigen Kommunikationsmethoden, einschließlich der Übermittlung von Formularen, und eine Suchfunktion, die Ihnen dabei hilft, die richtige Behörde zu ermitteln, an die Sie Ihre Formulare übermitteln sollen. Darüber hinaus können Sie auf dieser Seite weitere Informationen wie Kontaktdaten erhalten und mehr über nationale Rechtsvorschriften erfahren.
Weitere Informationen: Europäischer Vollstreckungstitel.
. Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, klicken Sie einfach auf einen der nachstehenden Links. Sie können zudem einen gespeicherten Entwurf durch Anklicken der Schaltfläche „Entwurf laden“ abrufen
Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2025 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.
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Letzte Aktualisierung : 25/03/2022