Anhang III
BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - ÖFFENTLICHE URKUNDE
2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat
2.3. Tel./Fax/E-Mail
3. Falls abweichend, Gericht/befugte Stelle, das/die die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat
3.3. Tel./Fax/E-Mail
4. Öffentliche Urkunde
4.3. Parteien