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BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - ÖFFENTLICHE URKUNDE

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Anhang III

BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - ÖFFENTLICHE URKUNDE

 

1.  Ursprungsmitgliedstaat:

2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat

2.3. Tel./Fax/E-Mail

3. Falls abweichend, Gericht/befugte Stelle, das/die die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat

3.3. Tel./Fax/E-Mail

4. Öffentliche Urkunde

4.3. Parteien

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