ERSATZBESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL INFOLGE EINES RECHTSBEHELFS
A.Gegen folgende(n), als Europäischer Vollsteckungstitel bestätigte(n) Entscheidung/gerichtlichen Vergleich/öffentliche Urkunde (*) wurde ein Rechtsbehelf eingelegt:
3. Falls abweichend.
Gericht,das die Entscheidung erlassen hat(*)
Gericht ,von dem der gerichtliche Vergleich gebilligt bzw.vor dem er geschlossen wurde(*)
Gericht /befugte stelle,das/die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat(*)