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ERSATZBESTÄTIGUNG ALS  EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL INFOLGE EINES RECHTSBEHELFS

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Anhang V

ERSATZBESTÄTIGUNG ALS  EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL INFOLGE EINES RECHTSBEHELFS

(Artikel 6 Absatz 3)

 

A.Gegen folgende(n), als Europäischer Vollsteckungstitel bestätigte(n) Entscheidung/gerichtlichen Vergleich/öffentliche Urkunde (*) wurde ein Rechtsbehelf eingelegt:

1. Ursprungsmitgliedstaat:

2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat

2.3. Tel./Fax/E-Mail

3. Falls abweichend.
Gericht,das die Entscheidung erlassen hat(*)
Gericht ,von dem der gerichtliche Vergleich gebilligt bzw.vor dem er geschlossen wurde(*)
Gericht /befugte stelle,das/die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat(*)

3.3. Tel./Fax/E-Mail:

4. Entscheidung/gerichtlicher Vergleich/öffentliche Urkunde(*)

4.3. Parteien

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