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ANTRAG AUF BERICHTIGUNG ODER WIDERRUF DER BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL

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ANHANG VI

ANTRAG AUF BERICHTIGUNG ODER WIDERRUF DER BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL

(Artikel 10 Absatz 3)

 

DER FOLGENDE EUROPÄISCHE VOLLSTRECKUNGSTITEL

1. Ursprungsmitgliedstaat:

2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat

2.3. Tel./Fax/E-Mail

3. Falls abweichend.
- Gericht,das die Entscheidung erlassen hat(*)
- Gericht ,von dem der gerichtliche Vergleich gebilligt bzw.vor dem er geschlossen wurde(*)
- Gericht /befugte stelle,das/die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat(*)

3. Falls abweichend, Gericht/befugte Stelle,
3. Falls abweichend, Gericht/befugte Stelle,

3.3. Tel./Fax/E-Mail

4. Entscheidung/gerichtlicher Vergleich/öffentliche Urkunde

4. Entscheidung/gerichtlicher Vergleich/öffentliche Urkunde (*)

4. Entscheidung(*)

4. Gerichtlicher Vergleich(*)

4. Öffentliche Urkunde(*)

4.3. Parteien

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