ANTRAG AUF BERICHTIGUNG ODER WIDERRUF DER BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL
3. Falls abweichend.
- Gericht,das die Entscheidung erlassen hat(*)
- Gericht ,von dem der gerichtliche Vergleich gebilligt bzw.vor dem er geschlossen wurde(*)
- Gericht /befugte stelle,das/die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat(*)