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BESTÄTIGUNG ALS  EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - ENTSCHEIDUNG

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ANHANG I

BESTÄTIGUNG ALS  EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - ENTSCHEIDUNG

 

1. Ursprungsmitgliedstaat:

2. Gericht, das die Bestätigung ausgestellt hat

2.3. Tel./Fax/E-Mail

 

3. Falls abweichend, Gericht, das die Entscheidung erlassen hat

3.3. Tel./Fax/E-Mail

4. Entscheidung

4.3. Parteien

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