ANHANG I
BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - ENTSCHEIDUNG
2. Gericht, das die Bestätigung ausgestellt hat
2.3. Tel./Fax/E-Mail
3. Falls abweichend, Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
3.3. Tel./Fax/E-Mail
4. Entscheidung
4.3. Parteien