ANHANG II
BESTÄTIGUNG ALS EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - GERICHTLICHER VERGLEICH
2. Gericht, das die Bestätigung ausgestellt hat
2.3. Tel./Fax/E-Mail
3. Falls abweichend, Gericht, das den Vergleich gebilligt hat oder vor dem er geschlossen wurde
3.3. Tel./Fax/E-Mail
4. Gerichtlicher Vergleich
4.3. Parteien