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BESTÄTIGUNG ALS  EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - GERICHTLICHER VERGLEICH

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ANHANG II

BESTÄTIGUNG ALS  EUROPÄISCHER VOLLSTRECKUNGSTITEL - GERICHTLICHER VERGLEICH

 

1.  Ursprungsmitgliedstaat:

2. Gericht, das die Bestätigung ausgestellt hat

2.3. Tel./Fax/E-Mail

3. Falls abweichend, Gericht, das den Vergleich gebilligt hat oder vor dem er geschlossen wurde

3.3. Tel./Fax/E-Mail

4. Gerichtlicher Vergleich

4.3. Parteien

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