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BESTÄTIGUNG ÜBER DIE AUSSETZUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKBARKEIT

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Anhang IV

BESTÄTIGUNG ÜBER DIE AUSSETZUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKBARKEIT

(Artikel 6 Absatz 2)

 

1. Ursprungsmitgliedstaat:

2. Gericht/befugte Stelle, das/die die Bestätigung ausgestellt hat

2.3. Tel./Fax/E-Mail

3. Falls abweichend. Gericht,das die Entscheidung erlassen hat(*) Gericht ,von dem der gerichtliche Vergleich gebilligt bzw.vor dem er geschlossen wurde(*) Gericht /befugte stelle,das/die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat(*)

3.3. Tel./Fax/E-Mail

4. Entscheidung/gerichtlicher Vergleich/öffentliche Urkunde(*)

4.3. Parteien

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