BESTÄTIGUNG ÜBER DIE AUSSETZUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER VOLLSTRECKBARKEIT
3. Falls abweichend. Gericht,das die Entscheidung erlassen hat(*) Gericht ,von dem der gerichtliche Vergleich gebilligt bzw.vor dem er geschlossen wurde(*) Gericht /befugte stelle,das/die öffentliche Urkunde aufgenommen oder registriert hat(*)