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EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN-FORMBLATT A

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ANHANG I

EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN

FORMBLATT A

KLAGEFORMBLATT

(Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen)

(*)Vom Gericht auszufüllen

WICHTIGE INFORMATIONEN


 

BITTE LESEN SIE DIE ANLEITUNG ZU BEGINN JEDES ABSCHNITTS — SIE ERLEICHTERT IHNEN DAS AUSFÜLLEN DIESES FORMBLATTS
 


Hilfestellung beim Ausfüllen des Formblatts

Sie können Hilfestellung beim Ausfüllen dieses Formblatts erhalten. Wie Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen können, ist den von den Mitgliedstaaten bereitgestellten und auf der Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen veröffentlichten Informationen zu entnehmen, die über das Europäische Justizportal unter https://e-justice.europa.eu/content_small_claims_forms-354-de.do abrufbar sind. Beachten Sie bitte, dass diese Hilfestellung weder Prozesskostenhilfe – für die ein entsprechender Antrag nach nationalem Recht gestellt werden muss – noch eine rechtliche Prüfung Ihres Falles umfasst.

 

Sprache

Füllen Sie dieses Formblatt bitte in der Sprache des Gerichts aus, bei dem Sie Ihre Klage einreichen. Das Formblatt ist über das Europäische Justizportal unter https://e-justice.europa.eu/content_small_claims_forms-177-de.do in allen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union erhältlich. Dies könnte Ihnen das Ausfüllen des Formblatts in der verlangten Sprache erleichtern.

 

Beweisunterlagen 
Diesem Klageformblatt sollten gegebenenfalls alle zweckdienlichen Beweisunterlagen beigefügt werden. Dies hindert Sie jedoch nicht daran, gegebenenfalls im Laufe des Verfahrens weitere Beweise beizubringen. 

Eine Kopie des Klageformblatts und etwaiger beweisunterlagen wird dem Beklagten zugestellt. Der Beklagte erhält Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

 

1. Gericht

 

In diesem Feld ist das Gericht anzugeben, bei dem Sie Ihre Klage einreichen. Bei der Auswahl des Gerichts ist auf die Zuständigkeit des Gerichts zu achten. In Abschnitt 4 finden Sie eine nicht abschließende Aufzählung von Kriterien, auf die sich die gerichtliche Zuständigkeit gründen kann. Die Kontaktdaten des zuständigen Gerichts können Sie mithilfe der entsprechenden Suchfunktion des Europäischen Justizportals ermitteln:
https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-354-de.do

Bei welchem Gericht reichen Sie die Klage ein?

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