Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
Mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt, deren Streitwert unter 5000 Euro liegt.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark –Anwendung.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen wird mit Hilfe von Formblättern durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren, es sei denn das Gericht hält eine Anhörung für erforderlich.
Um die Beilegung der Streitigkeiten zu beschleunigen, sind in der Verordnung für die Parteien und das Gericht Fristen festgelegt.
In der Verordnung sind vier Formblätter vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite über geringfügige Forderungen.
Dokumente zum Thema
Leitfaden für Anwender des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
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Praktischer Leitfaden für das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen
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Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde
Zur Übermittlung Ihrer ausgefüllten Formulare konsultieren Sie bitte die Informationen der zuständigen Behörde im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Dieser Abschnitt enthält Informationen über die zulässigen Kommunikationsmethoden, einschließlich der Übermittlung von Formularen, und eine Suchfunktion, die Ihnen dabei hilft, die richtige Behörde zu ermitteln, an die Sie Ihre Formulare übermitteln sollen. Darüber hinaus können Sie auf dieser Seite weitere Informationen wie Kontaktdaten erhalten und mehr über nationale Rechtsvorschriften erfahren.
Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, klicken Sie einfach auf einen der nachstehenden Links. Sie können zudem einen gespeicherten Entwurf durch Anklicken der Schaltfläche „Entwurf laden“ abrufen.
Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2025 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.
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Letzte Aktualisierung : 28/07/2022