EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN
BESTÄTIGUNG EINES URTEILS ODER EINES GERICHTLICHEN VERGLEICHS NACH DEM EUROPÄISCHEN VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN
(Artikel 20 Absatz 2 und Artikel 23a der Verordnung (EG) Nr.861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen)