EUROPÄISCHES VERFAHREN FÜR GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN
AUFFORDERUNG DES GERICHTS ZUR VERVOLLSTÄNDIGUNG UND/ODER BERICHTIGUNG DES KLAGEFORMBLATTS
(Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen)