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Formulare „Prozesskostenhilfe“

Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Richtlinie 2003/8/EG

 

 

Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

Die Richtlinie findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung. Zwischen Dänemark und mehreren Mitgliedstaaten gilt das Europäische Übereinkommen von 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe.

Die Übermittlungsstellen sind für die Übertragung von Anträgen zuständig. Die Empfangsstellen sind für den Empfang von Anträgen zuständig.

Die Verordnung sieht zwei Formblätter vor, eines für Anträge auf Prozesskostenhilfe und eines für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite über die Prozesskostenhilfe.

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Zur Übermittlung Ihrer ausgefüllten Formulare konsultieren Sie bitte die Informationen der zuständigen Behörde im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas.Dieser Abschnitt enthält Informationen über die zulässigen Kommunikationsmethoden, einschließlich der Übermittlung von Formularen, und eine Suchfunktion, die Ihnen dabei hilft, die richtige Behörde zu ermitteln, an die Sie Ihre Formulare übermitteln sollen. Darüber hinaus können Sie auf dieser Seite weitere Informationen wie Kontaktdaten erhalten und mehr über nationale Rechtsvorschriften erfahren.

 Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, klicken Sie einfach auf einen der nachstehenden Links. Sie können zudem einen gespeicherten Entwurf durch Anklicken der Schaltfläche „Entwurf laden“ abrufen.

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2025 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.
 

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Letzte Aktualisierung : 11/10/2022