Landesspezifische Informationen und Online-Formulare gemäß der Richtlinie 2004/80/EG.
Um den Opfern vorsätzlich begangener Gewalttaten zu helfen, in grenzüberschreitenden Fällen Zugang zur Entschädigung zu erhalten, wird mit der Richtlinie ein System der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden eingeführt:
- Personen, die während eines Aufenthalts im Ausland (in einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie nicht leben) Opfer einer Straftat werden, können den Antrag bei der Unterstützungsbehörde in dem Staat, in dem sie leben, einreichen.
- Der Antrag wird von der Unterstützungsbehörde übersetzt und der Entscheidungsbehörde in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde, übermittelt. Die Entscheidungsbehörde prüft den Antrag und zahlt die Entschädigung aus.
In der Richtlinie sind zwei Standardformulare für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen in grenzüberschreitenden Fällen vorgesehen.
Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde
Zur Übermittlung Ihrer ausgefüllten Formulare konsultieren Sie bitte die Informationen der zuständigen Behörde im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Dieser Abschnitt enthält Informationen über die zulässigen Kommunikationsmethoden, einschließlich der Übermittlung von Formularen, und eine Suchfunktion, die Ihnen dabei hilft, die richtige Behörde zu ermitteln, an die Sie Ihre Formulare übermitteln sollen. Darüber hinaus können Sie auf dieser Seite weitere Informationen wie Kontaktdaten erhalten und mehr über nationale Rechtsvorschriften erfahren.
Weitere Informationen: Opferentschädigung
Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, klicken Sie einfach auf einen der nachstehenden Links. Sie können zudem einen gespeicherten Entwurf durch Anklicken der Schaltfläche „Entwurf laden“ abrufen
Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2025 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.
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Letzte Aktualisierung : 19/01/2023