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BESCHEINIGUNG GEMÄSS ARTIKEL 39 ÜBER ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE ELTERLICHE VERANTWORTUNG

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ANHANG II

BESCHEINIGUNG GEMÄSS ARTIKEL 39 ÜBER ENTSCHEIDUNGEN ÜBER DIE ELTERLICHE VERANTWORTUNG (1)

Bescheinigung gemäss Artikel 39 über Entscheidungen über die elterliche Verantwortung
Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000.

2. Ausstellendes Gericht oder ausstellende Behörde

2.3. Telefon/Fax/E-Mail

3. Träger eines Umgangsrechts

3.3. Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt)

4. Träger der elterlichen Verantwortung, die nicht in Nummer 3 genannt sind

Im Fall des gemeinsamen Sorgerechts kann die in Nummer 3 genannte Person auch in Nummer 4 genannt werden.

4. Träger der elterlichen Verantwortung, die nicht in Nummer 3 genannt sind (2)

4.1

4.1.3 Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt)

4.2

4.2.3. Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt)

4.3

4.3.3. Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt)

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