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ANHANG VI - Empfangsbestätigung

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ANHANG VI

Empfangsbestätigung

(Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen)

WICHTIGER HINWEIS

WICHTIGER HINWEIS
Diese Empfangsbestätigung ist der Behörde, dem Gläubiger oder der Bank, die/der Schriftstücke übermittelt hat, bis zum Ende des dem Tag des Eingangs der Schriftstücke folgenden Arbeitstags auf schnellstmöglichem Weg zu übersenden.

Was die Sprache der übersendeten Schriftstücke angeht, beachten Sie bitte die Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2014, einschließlich der Artikel 10 Absatz 2, Artikel 23 Absatz 4 und Artikel 49.

Ländercodes

Wenn Sie in diesem Formblatt auf einen Mitgliedstaat verweisen, verwenden Sie bitte folgende Ländercodes:

AT Österreich EL Griechenland IT Italien PT Portugal
BE Belgien ES Spanien LT Litauen RO Rumänien
BG Bulgarien FI Finnland LU Luxemburg SE Schweden
CY Zypern FR Frankreich LV Lettland SI Slowenien
CZ Tschechische Republik HR Kroatien MT Malta SK Slowakei
DE Deutschland HU Ungarn NL Niederlande  
EE Estland IE Irland PL Polen  

1. Gericht oder Behörde bei dem/der das Schriftstück/die Schriftstücke eingegangen ist/sind

1.2. Anschrift

(TT.MM.JJJJ) beim Gericht oder der in Abschnitt 1 angegebenen Behörde eingegangen (bitte geben Sie ggf. das Aktenzeichen für das eingegangene Schriftstück an):*

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