Skip to main content

ANHANG III - Widerruf eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

  • Current Start
  • Schritt 2
  • Schritt 3
  • Complete

ANHANG III

Widerruf eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung

(Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen)

Ländercodes

Wenn Sie in diesem Formblatt auf einen Mitgliedstaat verweisen, verwenden Sie bitte folgende Ländercodes:

AT Österreich EL Griechenland IT Italien PT Portugal
BE Belgien ES Spanien LT Litauen RO Rumänien
BG Bulgarien FI Finnland LU Luxemburg SE Schweden
CY Zypern FR Frankreich LV Lettland SI Slowenien
CZ Tschechische Republik HR Kroatien MT Malta SK Slowakei
DE Deutschland HU Ungarn NL Niederlande  
EE Estland IE Irland PL Polen  

Fügen Sie bitte ein Exemplar des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung („Pfändungsbeschluss“) bei, der widerrufen wird.

1. Gericht, das den Pfändungsbeschluss widerruft

1.2. Anschrift

2. Datum und Aktenzeichen des Pfändungsbeschlusses

Entwurf speichernEntwurf laden