Skip to main content

ANHANG II - Auszug aus einer entscheidung/einem gerichtlichen vergleich in unterhaltssachen, die/der einem anerkennungs- und vollstreckbarerklärungsverfahren unterliegt

  • Current Start
  • Schritt 2
  • Schritt 3
  • Complete

Anhang II

ANHANG II - AUSZUG AUS EINER ENTSCHEIDUNG/EINEM GERICHTLICHEN VERGLEICH IN UNTERHALTSSACHEN, DIE/DER EINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT
(Artikel 28 und Artikel 75 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (1))

(Artikel 48 und Artikel 75 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (1))

ABl. L 7 vom 10.1.2009, S. 1. (hier )

WICHTIG

Vom Ursprungsgericht auszufertigen 

Nur auszufertigen, wenn die Entscheidung oder der gerichtliche Vergleich im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar ist 

Es sind nur die Angaben zu machen, die in der Entscheidung oder in dem gerichtlichen Vergleich stehen oder die dem Ursprungsgericht mitgeteilt wurden


 

1. Art des Schriftstücks

1. Art des Schriftstücks

2. Ursprungsgericht

2.2. Anschrift

2.2.3. Mitgliedstaat

2.3. Telefon/Fax/E-Mail:

Entwurf speichernEntwurf laden